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Wohnungswirtschaft

Wohnungswirtschaft

Unsere Gesamtabrechnung enthält eine Übersicht über den Gesamtverbrauch und zudem eine Saldenaufstellung geleisteter Zahlungen aller Nutzer als Buchungsgrundlage für Sie. Auf Basis der Heizkostenverordnung rechnet SRH Ihre Liegenschaften rechtskonform ab. Eine übersichtliche und klar strukturierte Abrechnung erleichtert die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Mietern. Die Berechnung des Gesamtverbrauchs und die Kostenaufteilung in Heizkosten und Kosten für die Warmwasseraufbereitung wird transparent dargestellt. Insbesondere die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser haben in den letzten Jahren eine zentrale Rolle eingenommen. Der seit dem 01.01.2014 gesetzlich vorgeschriebene Wärmemengenzähler zur Ermittlung des Brennstoffanteils für die Warmwasseraufbereitung liefert exakte Messwerte für die Kostenaufteilung. Unsere Gesamtabrechnung enthält eine Übersicht über den Gesamtverbrauch und zudem eine Saldenaufstellung geleisteter Zahlungen aller Nutzer als Buchungsgrundlage für Sie. Die Einzelabrechnung für Ihre Mieter wird auf einem Blatt dargestellt. Sie enthält wie in der Heizkostenverordnung vorgegeben eine Übersicht der Gesamtkosten der Liegenschaft sowie die Aufstellung der einzelnen Verbrauchswerte jeder Wohnung. Die Verbrauchswerte werden automatisch und umfangreich auf ihre Plausibilität hin überprüft. Wenn Sie für Ihren Liegenschaftsbestand individuelle Anpassungen benötigen sprechen Sie uns gerne an! Wasserabrechnung Zusätzlich zur Berechnung der Heizkosten übernehmen wir auch gerne die Kaltwasserabrechnung für Sie. Die Darstellung kann in einem Formular erfolgen, so dass der Mieter neben seinen Heiz- und Warmwasserkosten auch seine Kaltwasserkosten direkt im Überblick hat. Zur Vorkontrolle erhalten Sie die erstellten Abrechnungen digital im PDF-Format. Tipp Bereits vorhandene Messgeräte, wie zum Beispiel gemietete Geräte Ihres jetzigen Anbieters, können durch uns problemlos abgerechnet werden. Integrierte Abrechnung Wir bieten Ihnen auch beim Thema Integrierte Abrechnung praxisorientierte Lösungen an. Durch unseren integrierten Abrechnungsservice werden uns die Daten, die wir für die Abrechnungserstellung benötigen, direkt aus Ihrer Verwaltersoftware überspielt. Unsere Abrechnung wird nach Fertigstellung effizient und sicher in Ihre Verwaltersoftware integriert. Die Verarbeitung der SRH-Heizkostenabrechnung in Ihre Software erfolgt voll automatisiert und die Abrechnungsergebnisse werden in Ihrem Design dargestellt. Ihr Mieter erhält somit nur ein Dokument, welches die Heiz-und Betriebskosten enthält – das erhöht für ihn die Transparenz und für Sie verringert es den Aufwand und führt zur Prozessoptimierung. Wir können flexibel auf Ihre individuellen Anpassungswünsche eingehen und individuelle Lösungen für Sie anbieten. Datentausch Sie können uns Ihre Nutzerdaten ganz einfach per Datentausch übermitteln. Aus Ihrem System werden die Liegenschafts- und Mieterdaten wie Wohnungsflächen, Ein- und Auszugsdaten der Mieter, sowie die Kostendaten (Heizkosten und Hausnebenkosten) erzeugt und wir übernehmen die Daten anhand von Ordnungsbegriffen in unser Abrechnungssystem. Webportal Neben der Einreichung Ihrer Kostenaufstellung und Nutzerdaten per Post können Sie sich gerne in unserem Webportal registrieren. Mit unserem Webportal schnell und einfach zur Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung: Rufen Sie Informationen bis auf die Geräteebene einzelner Nutzeinheiten ab. Passwortgeschützter Zugang zu Ihren jeweiligen Liegenschaften. Unser Webportal funktioniert mit den meisten Browsern problemlos. Sollten Sie dennoch Darstellungsfehler oder andere Probleme haben, empfehlen wir Ihnen, auf alternative Browser auszuweichen. Sie nutzen den SRH Online Service noch nicht? Nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Anmeldung. Ihre Daten stehen Ihnen im passwortgeschützten Bereich jederzeit zur Verfügung.
Gebäudereinigung

Gebäudereinigung

Wir bieten professionelle Systemlösungen für die Behandlung sämtlicher Oberflächen und Maschinen, sowie professionelle Reinigungs- und Desinfektionslösungen für alle Anwendungsbereiche. Unsere Berater wissen, was zu tun ist Unterschiedliche Objekte, differenzierte Nutzungskonzepte, spezifische Hygieneanforderungen – die verantwortungsvolle Reinigung erfordert in erster Linie gut geschultes Personal. Aber sie benötigt auch einschlägige Expertise und last but not least professionelle Reinigungsprodukte und -programme. Angepasst an den jeweiligen Bedarf. Die HIGHCLEAN Group bietet Ihnen vor allem letzteres: professionelle Systemlösungen für alle Ihre Anforderungen, für die Behandlung sämtlicher Oberflächen und für Ihre Maschinen. Unser umfassendes Produkt- und Lösungsprogramm umfasst professionelle Reinigungs- und Desinfektionslösungen für alle Anwendungsbereiche bis hin zur persönlichen Schutzausrüstung für das eingesetzte Reinigungspersonal. Vor allem aber unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und unserem anwendungstechnischen Know-how. Unsere Berater und Anwendungstechniker sind ausgebildete Reinigungs- und Hygienefachwirte. Sie helfen Ihnen dabei, Ihre Prozesse zu optimieren sowie wirtschaftliche und nachhaltige Alternativen zu etablieren. Und das natürlich immer bedarfs- und kundenorientiert.
Privateigentümer

Privateigentümer

Die verbrauchsabhängige Abrechnung trägt ganz erheblich zum bewussten Energie- und Wasserverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Untersuchungen zeigen, dass alleine durch das Vorhandensein von Messgeräten, Einsparungen zwischen 20% und 25% möglich sind. Nur wenn der Verbrauch gemessen wird, gehen wir sparsam mit den Ressourcen um. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist eine der günstigsten Möglichkeiten der Energie- und Kostenersparnis und in der Heizkostenverordnung verbindlich vorgeschrieben. Auf Basis der Heizkostenverordnung rechnet SRH Ihre Liegenschaften rechtskonform ab. Eine übersichtliche und klar strukturierte Abrechnung erleichtert die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Mietern. Die Berechnung des Gesamtverbrauchs und die Kostenaufteilung in Heizkosten und Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden transparent dargestellt. Insbesondere die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser haben in den letzten Jahren eine zentrale Rolle eingenommen. Der seit dem 01.01.2014 gesetzlich vorgeschriebene Wärmemengenzähler zur Ermittlung des Brennstoffanteils für die Warmwasseraufbereitung liefert exakte Messwerte für die Kostenaufteilung. Unsere Gesamtabrechnung enthält eine Übersicht über den Gesamtverbrauch und zudem eine Saldenaufstellung geleisteter Zahlungen aller Nutzer zur Überwachung der Zahlungseingänge der Nachzahlungen für Sie. Die Einzelabrechnung für Ihre Mieter wird auf einem Blatt dargestellt. Sie enthält wie in der Heizkostenverordnung vorgegeben eine Übersicht der Gesamtkosten der Liegenschaft sowie die Aufstellung der einzelnen Verbrauchswerte jeder Wohnung. Die Verbrauchswerte werden automatisch und umfangreich auf ihre Plausibilität hin überprüft. Zur Vorkontrolle erhalten Sie die erstellten Abrechnungen digital im PDF-Format. Tipp Bereits vorhandene Messgeräte wie zum Beispiel gemietete Geräte Ihres jetzigen Anbieters können durch uns problemlos abgerechnet werden. Nebenkostenabrechnung Zusätzlich zur Berechnung der Heizkosten übernehmen wir auch gerne die Abrechnung der Hausnebenkosten für Sie. Die Darstellung kann in einem Formular erfolgen, so dass der Mieter neben seinen Heiz- und Warmwasserkosten auch seine Nebenkosten direkt im Überblick hat. Durch Andruck der geleisteten monatlichen Vorauszahlungen können Sie unsere Abrechnung direkt an Ihren Mieter übergeben, ohne zusätzlichen Berechnungsaufwand Ihrerseits. Zu den umlagefähigen Kosten für Heizung gehören Umlagefähige Kosten lt.§ 7 II Heizkosten Verordnung Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, des Betriebsstromes der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes der Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung ein-schließlich der Kosten zur Berechnung und Aufteilung Zu den umlagefähigen Kosten für Hausnebenkosten gehören: §2 Betriebskostenverordnung Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks Die Kosten der Wasserversorgung Die Kosten der Entwässerung Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen Die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten Die Kosten verbundener Heizungs- u. Warmwasseranlagen Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzuges Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung Die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung Die Kosten der Gartenpflege Die Kosten der Beleuchtung Die Kosten der Schornsteinreinigung Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung Die Kosten für den Hauswart Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage Die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege Sonstige Betriebskosten